Zuschuss zum Elternbeitrag
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Die 100,00 € Elternbeitragszuschuss werden von den Beträgen noch abgezogen.